Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Skippify BV, Schimminck 12, NL-5301 KR Zaltbommel
im Folgenden bezeichnet als: Skippify.
Hinterlegt in der Geschäftsstelle des Gerichts Gelderland, Standort Zutphen am 28. März 2023 unter der Nummer 5/2023.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch als pdf verfügbar.
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter den folgenden Begriffen verstanden:
Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Skippify: die Verwenderin der Geschäftsbedingungen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (niederländischen Rechts) Skippify B.V., eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 60033924
Kunde: der (mögliche) Vertragspartner von Skippify, zum Beispiel ein Auftraggeber/Käufer/Mieter/Abonnent
Angebot: jedes Angebot von Skippify
Objekt: die dem Kunden von Skippify (ggf. im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses) zur Verfügung gestellte oder gelieferte Sache
Werk: von oder im Namen von Skippify für den Kunden in digitaler oder anderer Form zu erstellende oder erstellte Werke wie Software, (audiovisuelle) Produktionen, Websites, Präsentationen, Entwürfe, Demos, Zeichnungen, Fotos und Filme
Produkte: Sachen, Werke, Objekte, Dienstleistungen, ((Unter-)Lizenzen oder Nutzungsrechte für) Software.
Bildmaterial: alle Fotos, Videos, Packshots und Stimmungsbilder, die ein Fotograf im Auftrag von Skippify zur Erfüllung des Vertrags aufnimmt
Vertrag: ein Vertrag (mit Anlagen), der zwischen Skippify und dem Kunden geschlossen wird
Fotograf: ein von Skippify beauftragter Foto- oder Videograf.
Artikel 2. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge sowie daraus resultierende Verpflichtungen im Hinblick auf die Lieferung von Produkten und/oder Nutzungsrechten (Lizenzen) sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch Skippify, ihre Tochterunternehmen und/oder damit verbundene Unternehmen.
- Für den Fall, dass spezifische Bestimmungen im oder zum Vertrag im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, gelten die Bestimmungen im oder zum Vertrag vorrangig.
- Sofern ein oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleiben die Parteien an Regeln gebunden, die eine möglichst entsprechende inhaltliche Bedeutung haben und nicht der Nichtigkeit unterliegen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder von Dritten werden von Skippify ausdrücklich abgelehnt und gelten nicht für den Vertrag.
- Die Überschriften zu den Artikeln begrenzen oder erweitern den Inhalt eines (Teils eines) Artikels nicht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, sofern und soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Artikel 3. Angebote
- Alle Angebote von Skippify bleiben 30 Tage gültig und sind vollständig unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst nach der rechtsgültigen Unterzeichnung durch den Kunden zustande oder nach Bestätigung des Vertrags durch Skippify bzw. sofern Skippify mit der Erfüllung des Vertrags begonnen hat.
- Abweichend von den Bestimmungen in Artikel 6:225 Absatz 2 des (niederländischen) Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) kommt kein Vertrag zustande, wenn die Annahme eines Angebots von Skippify durch den Kunden (geringfügige) Abweichungen von diesem Angebot enthält, es sei denn, Skippify akzeptiert diese (geringfügigen) Abweichungen schriftlich.
- Ein aus mehreren Teilen bestehendes Angebot kann vom Kunden nur insgesamt angenommen werden.
- Bei Abschluss des Vertrags stimmt der Kunde der Kommunikation auf elektronischem Wege (u. a. per E-Mail) zu.
- Angaben in Broschüren oder auf Webseiten, Abbildungen, Zeichnungen, Präsentationen, Demos, technischen Spezifikationen, mündlichen Angeboten etc. verpflichten Skippify nicht, sofern Skippify dem Kunden gegenüber nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestätigt.
- Für die im Rahmen eines Angebots oder der entsprechenden Vorbereitung angefertigte Werke gelten die Bestimmungen in Artikel 16 dieser Geschäftsbedingungen.
Artikel 4. Preise und Preisänderungen
- Grundlage für die von Skippify genannten Preise ist die Erfüllung innerhalb der üblichen Arbeitszeiten (08:30 bis 17:00 Uhr). Die Preise verstehen sich zzgl. der Kosten für Aufstellung, Transport, Versicherung, Zustellung, Verpackung und Installation sowie der MwSt., Entsorgungsgebühren und anderer evtl. staatlicher Abgaben. Maßgebend sind dabei die von Skippify angegebenen Mengen.
- Skippify ist berechtigt, ihre Tarife anzupassen. Der Kunde akzeptiert diese Preisänderung, sofern diese die direkte Folge einer Änderung externer Faktoren ist. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des gesamten mit dem Kunden vereinbarten Betrags, ist der Kunde zur Auflösung des Vertrags berechtigt.
- In einem Angebot genannte Preise oder andere Konditionen gelten (mit Ausnahme dieser Geschäftsbedingungen) nicht für weitere Verträge oder Nachbestellungen.
- Skippify ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei Dauerschuldverhältnissen, wozu Miete, Lizenz- und Nutzungsgebühren, Abonnementpreise sowie direkt oder indirekt mit den genannten Preisen verbundene Produkte gehören, mit Wirkung ab dem ersten Tag jedes Kalenderjahrs gemäß dem vom niederländischen Amt für Statistik CBS veröffentlichten Preisindex für Lebenshaltungskosten zu erhöhen.
- Zusätzlich zu den in Artikel 4.4 genannten Bestimmungen ist Skippify berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise mit Wirkung zum ersten Tag eines jeden Kalenderjahrs, das auf den Beginn des Dauerschuldverhältnisses folgt, gemäß der Erhöhung der Tarife der relevanten Verwertungsgesellschaften (für Musik-, Film-, Foto-/Bild- und/oder Videorechte) zu erhöhen.
Artikel 5. Miete von Objekten und Bestimmungen für alle Arten von Dauerschuldverhältnissen
- Wurde zwischen Skippify und dem Kunden ein Miet- oder Leihvertrag bzw. ein anderweitiges Dauerschuldverhältnis geschlossen, beginnt die Laufzeit dieses Vertrags am Tag der Inbetriebnahme dieses Objekts bzw. am ersten Tag der zu erbringenden Dienst- oder anderweitigen Leistung.
- Das Objekt muss spätestens fünf Arbeitstage nach Vertragsende in einem funktionsfähigen und vertraglich annehmbaren Zustand auf Kosten und Gefahr des Kunden an Skippify zurückgesendet werden. Im Falle einer nicht fristgerechten Rücksendung befindet sich der Kunde im Verzug, ohne dass dies einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf. Skippify hat dann das Recht, das Objekt auf Kosten des Kunden abzuholen (abholen zu lassen). Der Kunde hat in dem Fall, unbeschadet seiner darüber hinaus gehenden Verpflichtungen, Skippify für jeden Tag des dazwischen liegenden Zeitraums 1/30 des monatlichen (Miet-)Preises zzgl. 50 % an Schadenersatz zu zahlen. Befindet sich das Objekt bei Rücksendung nicht in einem funktionsfähigen und vertraglich annehmbaren Zustand, hat Skippify das Recht, die Reparatur- oder Ersatzkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde ist nur berechtigt, das Objekt an der im Vertrag genannten (Installations-)Adresse zu nutzen oder dort vorzuhalten.
- Der Kunde wird das Objekt fachgerecht für den Zweck verwenden, für den es bestimmt und eingerichtet ist, und wird vor der Nutzung des Objekts alle für die Nutzung erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen einholen und keine Handlungen vornehmen, zulassen oder unterlassen, die dazu führen würden, dass der Besitz oder die Nutzung des Objekts gegen Gesetze, Vorschriften oder mit Dritten getroffene Vereinbarungen verstoßen würde.
- Der Kunde wird Skippify oder dessen Bevollmächtigten den vollumfänglichen und freien Zugang zum Objekt verschaffen, sollte Skippify dies für erforderlich erachten.
- Der Kunde stellt sicher, dass das Eigentum am Objekt frei (von Pfändungen) und unbelastet bleibt.
- Das Objekt ist und bleibt Eigentum von Skippify. Der Kunde trägt die Gefahr hinsichtlich des Verlusts, der Zerstörung oder der Beschädigung des Objekts sowie die Gefahr hinsichtlich der Nichtzahlung durch Dritte, die dafür haften. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Schadensversicherung für das Objekt zu marktüblichen Bedingungen bei einem Versicherer seiner Wahl abzuschließen. Der Kunde muss dann einen Nachweis für das Vorliegen des genannten Versicherungsschutzes erbringen. Tritt ein Schaden am Objekt ein, ist der Kunde verpflichtet, Skippify hierüber schriftlich und unverzüglich zu informieren. Reparaturen am Objekt dürfen nur von Skippify oder einer von ihr zu diesem Zweck benannten Person durchgeführt werden. Kosten für Reparaturen, soweit sie nicht die Folge der üblichen Nutzung und/oder Wartung sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Der Vertrag wird automatisch um einen Zeitraum von zwölf Monaten verlängert, sofern er nicht schriftlich per Einschreiben mindestens drei Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit oder der Verlängerung von einer der Parteien gekündigt wird.
- Im Falle der Auflösung des Vertrags durch Skippify hat Skippify Anspruch auf sofortige Zahlung von Schadenersatz durch den Kunden. Dieser setzt sich zusammen aus den fälligen, noch nicht bezahlten (Miet-)Raten und den (Miet-)Raten, die der Kunde bei Fortführung des Vertrags zu zahlen verpflichtet gewesen wäre, zuzüglich Zinsen und Kosten. In Bezug auf die Höhe des oben genannten Schadenersatzes dient die Buchhaltung von Skippify als zwingender Nachweis, vorbehaltlich jedoch eines vom Kunden zu liefernden Gegenbeweises. Im Falle der Auflösung oder (anderweitigen) Beendigung des Vertrags verliert der Kunde unverzüglich das Recht auf die Nutzung des Objekts, das gemäß Artikel 5.2. zurückgesendet werden muss.
Artikel 6. Dienstvertrag
- Soweit es sich bei einem Vertrag um einen Dienstvertrag im Sinne des niederländischen Rechts handelt, wird die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des (niederländischen) Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) ausgeschlossen.
- Der Kunde, der Auftraggeber ist, ist nicht zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
Artikel 7. Rechte von Skippify und Pflichten des Kunden
- Skippify ist berechtigt, Verträge in separaten Phasen zu erfüllen und zu liefernde Produkte in Form von Teillieferungen in von Skippify festzulegenden Mengen zu liefern. Skippify ist berechtigt, jede Teillieferung separat in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitnehmern von Skippify bzw. von Skippify zu beauftragenden Dritten fristgerecht, ungehindert und kostenlos Zugang zu dem Standort zu verschaffen, an dem der Vertrag erfüllt werden muss.
- Skippify ist im Gegensatz zum Kunden berechtigt, alle aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag resultierenden Forderungen, Befugnisse und Ansprüche sowie alle Objekte (soweit diese noch ihr Eigentum sind) an Dritte zu übertragen. Mit diesem Artikel wird auf die dingliche Wirkung abgezielt. Der Kunde erkennt im Vorfeld das Recht der oben genannten Dritten an, alle mit den Forderungen verbundenen Ansprüche, Befugnisse und (Eigentums-)Rechte (gegenüber dem Kunden) auszuüben. Skippify wird den Kunden im Falle einer Übertragung gemäß diesem Artikel rechtzeitig und schriftlich darüber informieren.
- Sofern der Kunde seine Verpflichtungen nicht vollständig und/oder nicht fristgerecht erfüllt/bezahlt oder sofern nach vernünftigem Ermessen angenommen werden kann, dass er seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen wird (darin inbegriffen, ohne darauf beschränkt zu sein, Insolvenz, Zahlungsaufschub, Einstellung des Geschäftsbetriebs, Untergang oder Verlust des Objekts, Pfändung des Objekts oder Rückgriff auf das Objekt und Verlegung des Geschäftssitzes des Kunden), befindet sich der Kunde unmittelbar im Verzug und hat Skippify das Recht, ohne jegliche Verpflichtung zur Rückabwicklung oder Entschädigung des Kunden und unbeschadet der weiteren Ansprüche von Skippify den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen.
Artikel 8. Lieferzeit und Lieferung
- Vereinbarte Lieferfristen stellen lediglich unverbindliche Richtangaben dar. Lieferfristen (und damit auch die Verpflichtung von Skippify zur Lieferung) beginnen erst, wenn der Kunde Skippify alle für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Informationen und Sachen übermittelt und der Kunde die mit der Lieferung zusammenhängende Rechnung vollständig beglichen hat.
- Skippify befindet sich erst nach einer schriftlichen Inverzugsetzung im Verzug, wobei Skippify eine angemessene Frist von mindestens vierzehn (14) Tagen zur nachträglichen Erfüllung einzuräumen ist.
- Skippify liefert die Objekte an den Kunden, indem sie diese in den Geschäftsräumen von Skippify und/oder eines von Skippify zu benennenden Dritten dem Kunden und/oder dem Transporteur, der den Transport der Objekte zum Geschäftspartner übernimmt, zur Verfügung stellt. Die Gefahr hinsichtlich der Objekte geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über. Der Kunde trägt alle mit dem Transport an den gewünschten Bestimmungsort verbundenen Gefahren.
- Ein Versand der Objekte erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn eine Lieferung auf Kosten von Skippify vereinbart wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Transporteur fordert, dass die Frachtbriefe, Lieferanschriften etc. die Klausel enthalten, dass alle Transportschäden auf Rechnung und Gefahr von Skippify gehen.
- Ist eine Lieferung aufgrund einer Ursache, die im Einflussbereich des Kunden liegt, nicht möglich, ist Skippify berechtigt, die Kosten der Lagerung/Aufbewahrung dem Kunden gegenüber geltend zu machen.
- Von Skippify für den Kunden zu erbringende Tätigkeiten und Dienstleistungen gelten als erbracht, wenn entweder Skippify dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat, dass die zu erbringenden Tätigkeiten oder Dienstleistungen erbracht wurden, oder der Kunde die Verfügungsgewalt darüber erhalten hat, was infolge dieser Tätigkeiten oder Dienstleistungen von Skippify realisiert wurde.
- Skippify ist berechtigt, in die Erfüllung des Vertrags von ihr auszuwählende Dritte einzubinden. Skippify haftet nicht für Schäden des Kunden infolge der Einbindung dieser Dritten.
Artikel 9. Technische Anforderungen
- Alle technischen Anforderungen, die der Kunde an die zu liefernden Produkte stellt, müssen vom Kunden vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls kann der Kunde keine Folgen aus dem Fehlen dieser Anforderungen ableiten.
- Werden die in den Niederlanden hergestellten Produkte außerhalb der Niederlande eingesetzt, ist Skippify nicht verantwortlich für die Anforderungen zur Einhaltung der technischen Anforderungen, Normen und/oder Vorschriften, die durch Gesetze oder Bestimmungen des Landes, in dem die Produkte verwendet werden sollen, vorgeschrieben sind. Dies gilt nicht, sofern bei Vertragsabschluss über den Einsatz außerhalb der Niederlande informiert wurde, alle erforderlichen Angaben und Spezifikationen vorgelegt wurden und Skippify den Einsatz der Produkte durch den Kunden außerhalb der Niederlande akzeptiert hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von Skippify festgelegten Rahmenbedingungen für die technische Umgebung, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der von Skippify erbrachten Leistungen erforderlich sind, auf eigene Rechnung zu erfüllen. Skippify übernimmt keine Haftung für die fehlende (vollständige) Funktionsfähigkeit der Produkte oder die Unmöglichkeit der fristgerechten Lieferung der Produkte, wenn diese Rahmenbedingungen nicht erfüllt sind. Skippify hat das Recht, dem Kunden eventuelle (Mehr-)Kosten infolge der Nichterfüllung der Rahmenbedingungen in Rechnung zu stellen.
- Sofern von Skippify ein Modell, Muster oder Beispiel gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird dies nur zu Anschauungszwecken gezeigt oder zur Verfügung gestellt. Die Eigenschaften der zu liefernden Produkte können davon abweichen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen an der technischen Umgebung (wozu auch der Internetzugang gehört) Skippify rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat eventuelle Kosten im Zusammenhang mit einer solchen Änderung zu tragen.
- Kosten infolge von Änderungen, die von (Tele-)Kommunikationsunternehmen oder Internetanbietern, von denen Skippify und/oder der Kunde für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Produkts abhängig sind, durchgeführt wurden, gehen zu Lasten des Kunden.
Artikel 10. Garantie
- Skippify garantiert für die Dauer eines Jahres nach der Lieferung für die Tauglichkeit eines Objekts bei üblicher Nutzung durch den Kunden. Die Garantieverpflichtung bezieht sich nur auf Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe nach vernünftigem Ermessen nicht erkennbar waren. Skippify wird im Falle eines begründeten Garantieanspruchs nach eigenem Ermessen und auf eigene Rechnung die Mängel beheben und/oder eine Ersatzlieferung leisten.
- Sofern ein Objekt (oder ein Teil davon) von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie dafür auf die von diesem Dritten gewährte Garantie beschränkt. Skippify ist gegenüber dem Kunden nur zur Erfüllung der Garantie verpflichtet, sofern und sobald der Dritte seine Garantieverpflichtungen gegenüber Skippify erfüllt hat.
- Skippify gewährt für andere Verpflichtungen von Skippify als die Lieferung von Objekten nur eine Garantie, wenn dies schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurde, maximal für drei Monate nach der Lieferung/Übergabe.
- Die Garantie wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Kunde all seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Artikel 11. Eigentumsvorbehalt
- Alle Produkte bleiben Eigentum von Skippify, bis der Kunde alle Skippify geschuldeten Zahlungen – inklusive Zinsen und Kosten – beglichen hat (und diese bei Skippify auf dem vereinbarten Bankkonto eingegangen sind).
- Der Kunde erteilt Skippify oder einem von ihr zu benennenden Dritten bedingungslos und unwiderruflich die Einwilligung, in allen Fällen, in denen Skippify ihre Eigentumsrechte ausüben will, all die Orte zu betreten, wo sich das Eigentum von Skippify befindet, und diese Produkte mitzunehmen.
- Falls Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pfänden bzw. Rechte daran begründen wollen oder geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Skippify innerhalb von 24 Stunden darüber in Kenntnis zu setzen.
- Artikel 5.9. findet auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte Anwendung.
Artikel 12. Reklamationen
- Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte sofort bei Lieferung/Übergabe zu kontrollieren. Sichtbare Mängel – unter anderem Abweichungen vom Vertrag – sind Skippify gegenüber innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung/Übergabe schriftlich zu rügen, andernfalls kann der Kunde keine Ansprüche aufgrund dieser Mängel geltend machen.
- Sonstige Mängel sind Skippify gegenüber innerhalb von 48 Stunden, nachdem sie festgestellt wurden oder nach vernünftigem Ermessen hätten festgestellt werden können, in jedem Fall aber innerhalb von drei Monaten nach der Lieferung/Übergabe, schriftlich zu rügen, andernfalls kann der Kunde keine Ansprüche aufgrund dieser Mängel geltend machen.
- Reklamationen zu Rechnungen von Skippify sind Skippify innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Rechnungsdatum schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert.
- Forderungen des Kunden gegen Skippify verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Lieferung/Übergabe eines Produkts durch Skippify an den Kunden.
Artikel 13. Rechnungsstellung und Zahlung
- Zahlungen müssen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist auf das in der Rechnung genannte Konto erfolgen. Beträge für Dauerschuldverhältnisse müssen spätestens 14 Tage vor jedem Termin beglichen werden. Der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von Skippify eine Vorauszahlung zu leisten oder eine Sicherheit zu leisten, andernfalls ist Skippify zur Aussetzung berechtigt. Alle eventuellen Bankgebühren für Zahlungen oder Teilzahlungen gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Versand der Rechnungen erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Möchte der Kunde eine Rechnung per Post erhalten, hat er 2,50 € pro Rechnung an Skippify zu zahlen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Skippify eine Einzugsermächtigung für eine Dauerlastschrift zum Einzug von Beträgen zu erteilen. Andernfalls ist Skippify berechtigt, dem Kunden die Einziehungskosten in Rechnung zu stellen und ihre Verpflichtungen auszusetzen.
- Hat der Kunde die betreffende Rechnung nach Ablauf der von Skippify gesetzten Frist nicht beglichen, befindet sich der Kunde von Rechts wegen unmittelbar im Verzug. Der Kunde ist in dem Fall verpflichtet, vom Tag des Verzugseintritts bis zum Tag der vollständigen Zahlung Zinsen in Höhe von 1 % auf den unbezahlten Rechnungsbetrag zu entrichten.
- Im Falle des Verzugs, der Insolvenz oder eines gerichtlich gewährten Zahlungsaufschubs bzw. der Anwendbarkeit des (niederländischen) Gesetzes über Insolvenzverfahren für natürliche Personen sind alle Forderungen von Skippify gegen den Kunden sofort fällig.
- Es ist dem Kunden nicht gestattet, (Zahlungs-)Verpflichtungen zu verrechnen, auszusetzen oder auf andere Weise zurückzuhalten.
- Im Falle des Verzugs hat der Kunde die außergerichtlichen Inkassogebühren an Skippify zu zahlen. Diese betragen 10 % des Rechnungsbetrags mit einem Minimum von 500,- €, es sei denn, Skippify kann nachweisen, dass diese höher sind, woraufhin der höhere Betrag zu zahlen ist.
Artikel 14. Haftung
- Skippify haftet außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Skippify bzw. von durch Skippify in die Erfüllung des Vertrags eingebundenen Dritten unter keinen Umständen für dem Kunden entstandene Schäden.
- Im Hinblick auf die darüber hinausgehende Beschränkung der Haftung gilt:
a. dass jede Haftung von Skippify auf die Gewährung einer Garantie gemäß Artikel 10 dieser Geschäftsbedingungen bzw. die mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Garantiebestimmungen beschränkt ist
b. dass nur solche Schäden für einen Schadenersatz in Betracht kommen, gegen die Skippify versichert ist, und solche Schäden ausschließlich ersetzt werden, soweit der Versicherer Schadenersatz in einer beliebigen Höhe an Skippify leistet
c. dass Skippify unter keinen Umständen verpflichtet ist, Schadenersatz in einer Höhe zu leisten, die den von Skippify dem Kunden laut Vertrag, aus dem der Schaden resultiert, in Rechnung gestellten Betrag übersteigt
d. dass mittelbare Schäden unter keinen Umständen für einen Schadenersatz in Betracht kommen; darunter fallen Betriebsunterbrechungsschäden, gesunkene Einnahmen, Schadenersatz statt der Leistung, entgangener Gewinn oder erlittene Verluste und Personenschäden ebenso wie Schäden, die aus dem Umstand resultieren, dass der Kunde die Produkte vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen kann. - Skippify haftet gegenüber dem Kunden unter keinen Umständen für eine anderweitige Nutzung der von Skippify gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkte oder die Nutzung dieser Produkte durch Dritte.
- Alle Arbeitnehmer von Skippify bzw. von durch Skippify in die Erfüllung des Vertrags eingebundenen Dritten können sich auf die oben formulierten Haftungsbeschränkungen gegenüber dem Kunden berufen.
Artikel 15. Freistellung
- Der Kunde stellt Skippify von allen Haftungsansprüchen Dritter unabhängig vom Anlass, die mit den Produkten (oder deren Nutzung) zusammenhängen oder daraus resultieren, frei.
- Der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von Skippify auf seine Kosten jegliche Unterstützung zu leisten, um (drohende) Schäden für Skippify infolge von Haftungsansprüchen Dritter gemäß Artikel 15.1. zu vermeiden oder zu begrenzen.
Artikel 16. Einsatz von Bildmaterial
- Skippify stellt dem Kunden Bildmaterial aus einer eigenen Bilddatenbank oder über die Beauftragung eines Fotografen zur Verfügung. Das Bildmaterial bleibt Eigentum von Skippify und wird dem Kunden nicht exklusiv im Rahmen eines Vertrags zur Nutzung überlassen. Dieses darf ausschließlich in diesem Rahmen verwendet werden. Es ist dem Kunden nur gestattet, das Bildmaterial für sein eigenes bzw. für ein mit ihm verbundenes Unternehmen zu nutzen. Es ist dem Kunden unter keinen Umständen erlaubt, das Bildmaterial zu verkaufen. Skippify ist als Eigentümerin berechtigt, das Bildmaterial (gewerblich) zu nutzen, unter anderem durch die Aufnahme in Bilddatenbank(en) und deren Zurverfügungstellung an Dritte, ohne dass der Kunde daraus Rechte ableiten kann.
- Sofern die Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden gestattet ist, umfasst dies Aktivitäten, die auf „Below-the-Line“-Kommunikation ausgerichtet sind: Nutzung zu Gunsten der Dienstleistung von Skippify, in den digitalen (Menü-)Tafeln und Bestellkiosken, Nutzung für die Online- und Offline-Kommunikation, die auf und um die eigene Verkaufsstelle ausgerichtet ist, wie: gedruckte Speisekarten, die eigene Bestellplattform oder der eigene Webshop, die eigene Seite auf einer Bestellplattform Dritter (z. B. von Lieferdiensten), Social-Media-Posts, Bedruckung des Lieferwagens, Poster und Banner, die auf dem eigenen Gelände der Niederlassung angebracht sind.
- Möchte der Kunde das Bildmaterial für andere Zwecke als die Erfüllung des Vertrags nutzen, ist dies nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Skippify möglich. Skippify kann in einem solchen Fall darauf hinwirken, dass zwischen ihr, dem Kunden und dem Fotografen Vereinbarungen getroffen werden.
- Skippify und der Fotograf haften nicht für Ansprüche Dritter. Der Kunde stellt Skippify von Haftungsansprüchen Dritter in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum an vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien und/oder für die Erfüllung des Vertrags genutzten Angaben frei.
Artikel 17. Datennutzung, Datenschutz und personenbezogene Daten
- Skippify und der Kunde halten sich an die einschlägigen Datenschutzvorschriften, unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur, sofern eine Grundlage für die Verarbeitung vorliegt.
- Der Umgang von Skippify mit personenbezogenen Datenm, ist in ihrer Datenschutzrichtlinie festgelegt.
- Wenn Skippify und der Kunde zu einem beliebigen Zeitpunkt als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO zu betrachten sind, verpflichten sie sich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag im Einklang mit den in der DSGVO geregelten Verpflichtungen zu schließen.
- Der Kunde haftet gegenüber Skippify für die rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten und garantiert, dass keine Rechte von Dritten verletzt werden. Der Kunde stellt Skippify von jeglichen Rechtsansprüchen Dritter – unabhängig vom Rechtsgrund – frei, sofern diese Ansprüche im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden stehen. Dies gilt ebenso für etwaige Bußgelder, die dem Kunden durch die Datenschutzbehörde oder andere zuständige Aufsichtsbehörden auferlegt werden.
- Skippify hat das Recht zur Einsichtnahme in und Verarbeitung von Verkaufsdaten des Kunden, die keinen Rückschluss auf die Identität von natürlichen Personen zulassen, darin inbegriffen Verkaufs- und Transaktionsdaten, soweit sich diese Verkaufsdaten aus der von Skippify gelieferten Software ableiten lassen. Skippify wird diese Verkaufsdaten zur Verbesserung ihrer Dienstleistung nutzen.
Artikel 18. Höhere Gewalt
- Sollte Skippify aus einem Grund, der sich ihrem Einfluss entzieht, wozu höhere Gewalt gehört, den Vertrag (vorübergehend) nicht erfüllen können, befindet sich Skippify nicht im Verzug und ist sie berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen.
- Ist eine Erfüllung der Verpflichtungen für Skippify dauerhaft unmöglich, hat Skippify das Recht, den Vertrag aufzulösen. Der Kunde kann in einem solchen Fall den Vertrag nach Ablauf von dreißig (30) Tagen auflösen.
- Skippify ist in keinem der in diesem Artikel genannten Fälle zum Ersatz des dem Kunden entstandenen Schadens verpflichtet.
Artikel 19. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte für Produkte
- Das Urheberrecht für alle von Skippify für den Kunden gefertigten, dem Kunden gelieferten und/oder zur Verfügung gestellten Produkte und alle weiteren Rechte an geistigem Eigentum liegen bei Skippify.
- Mit der Bezahlung durch den Kunden an Skippify für die Produkte erwirbt der Kunde das nicht exklusive und nicht (dinglich) übertragbare Recht, die Produkte während der Laufzeit des Vertrags mit einer (Unter-)Lizenz gemäß den zwischen den zu diesem Zweck zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen zu nutzen. Jede andere als die vereinbarte Nutzung ist untersagt.
- Der Kunde garantiert Skippify, dass all das, was der Kunde Skippify für die Erfüllung des Vertrags zur Verfügung gestellt hat, frei von Rechten Dritter an geistigem Eigentum ist. Der Kunde stellt Skippify von eventuellen Haftungsansprüchen Dritter frei.
- Skippify ist jederzeit – auch nachdem das Produkt dem Kunden geliefert oder zur Verfügung gestellt wurde – berechtigt, Änderungen daran vorzunehmen oder dessen Nutzung durch den Kunden auszusetzen oder zu beenden, soweit Rechte Dritter an geistigem Eigentum verletzt werden oder eine solche Verletzung droht.
- Es ist dem Kunden untersagt, Änderungen oder Anpassungen an von Skippify gelieferten oder zur Verfügung gestellten Werken und/oder ((Unter-)Lizenzen für) Software vorzunehmen bzw. diese Werke und/oder diese ((Unter-)Lizenzen für) Software zu vervielfältigen oder Dritten ein Nutzungsrecht an diesen Werken und ((Unter-)Lizenzen für) Software einzuräumen.
- Bei Beendigung des Nutzungsrechts durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung des Werks und/oder der ((Unter-)Lizenzen für) Software einzustellen und mit sofortiger Wirkung alle Anweisungen von Skippify zu befolgen, um die Rücksendung oder Entfernung des Werks und/oder der ((Unter-)Lizenzen für) Software zu realisieren.
- Skippify ist zur Namensnennung auf den an den Kunden gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten Werken und/oder ((Unter-)Lizenzen für) Software sowie zu deren Nutzung unter anderem für Werbezwecke von Skippify berechtigt.
Artikel 20. Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
- Auf alle Angebote und Verträge findet (unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens) ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien werden bei dem zuständigen Gericht in dem Gerichtsbezirk anhängig gemacht, in dem sich der Hauptsitz von Skippify befindet.